1.2 Bestand zum vom Abmahner
genannten Zeitpunkt kein Zeitverzug zwischen den beiden Zeitstempeln seitens
des ISP-Servers und seitens des Radiusservers?
Praxistipp: Verlangen Sie einen exakten Nachweis,
dass der Time-Lag exakt 0 betrug. Dies wird aber auch einem IT-Experten unmöglich
sein, da die Zeitstempel der Server von IT-Access Provider und anderen Servern
in Echtzeit immer einen Zeitverzug aufweisen. Identische Zeitstempel ohne
Verzögerung in Echtzeit, sind aber Voraussetzung für eine zweifelsfreie
Beweisführung.
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