Prüfebene 4: Wurden vielleicht mehrere
Router zum Einsatz gebracht, ggfs. ohne Wissen des Abgemahnten?
Falls ja, dann sind viele
Fälle möglich, in denen ein Dritter sich Zugriff auf den Anschluss verschaffen
konnte.
Hintergrund: Nehmen wir
an, der Anschluss befindet sich – wie es oft vorkommt – in einem großen Haus
oder einer großen Wohung. Der Haushalt hatte schon vor seinem aktuellen
ISP-Provider-Vertrag einen alten Vertrag, aus dessen Zeiten der Haushalt noch
über ein altes Modem mit WEP Technologie verfügte. Nun ist die Reichweite eines
WLAN Modems oft nicht so, dass das WLAN Netzwerk alle Räume des Hauses oder der
Wohnung erfasst. Daher hatte Familie Durchschnitt die Idee, hinter das
Breitband-Modem das alte Modem mit WEP Technologie zu schalten und – um das
WLAN-Netzwerk zu erweitern, dann das Modem mit neuer Technologie als Repeater
in einem anderen Raum genutzt. Familie Durchschnitt ist in IT-Sachen wenig
versiert und dachte sich nichts dabei, das alte Modem zu verwenden, denn
schließlich hatte der Familienvater erst vor kurzem von dem Fall gehört, dass
die WEP Technologie absolut ausreichend sei.
Aber natürlich sind auch
ganz andere Schaltkombinationen oder gar der Bau interner Netzwerke möglich.
Praxistipp: Bringe als Anschlussinhaber hervor, Du könntest nicht ausschließen, dass
ein Familienmitglied einen zweiten Router zum Einsatz gebracht hat, der über
eine alte Sicherheitstechnologie verfügt. Du hast durch Aufklärung und
Passwortvergabe Deiner Störerhaftung genüge getan und kannst ja schließlich
nichts dafür, wenn ein Familienmitglied denkt, er sei ganz schlau, obwohl er nur
gefährliches IT-Halbwissen verfügt. Ein regelmäßiges Verhör oder gar Folter
kann man – zu Recht! - nun wirklich nicht von Dir erwarten. Dies sollte
erhebliche Zweifel aufwerfen, dass ein Missbrauch durch Dritte auszuschließen
ist.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen