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Montag, 2. März 2015

Beweispflicht 5: Ist das Kabel-Modem (meist vom ISP) vor Drittmissbrauch sicher?



Prüfebene 5: Ist das Kabel-Modem zweifelsfrei vor Zugriffen Dritter geschützt?

Stammt Ihr Breitband-Modem beispielsweise von einem der großen ISP-Provider wie z.B. der Unitymedia, wie in meinem Fall? Dann sind erhebliche Zweifel angebracht, dass Ihr Datenverkehr vor dem Zugriff Dritter geschützt ist. 

Ganz konkret sind Sicherheitslücken folgender Modem-Modelle bekannt und wurden sogar vom Hersteller Cisco bestätigt. Insgesamt sind neun verschiedene Modelle von der Lücke betroffen:
Geräte der Baureihen EPC3212 und EPC3925 sind in Deutschland unter anderem bei Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW im Einsatz.

  • DPC3212 VoIP-Kabelmodem
  • DPC3825 Modem-Router
  • EPC3212 VoIP-Kabelmodem
  • EPC3825 Modem-Router
  • DPC3010 Kabelmodem
  • DPC3925 Modem-Router
  • DPQ3925 Modem-Router
  • EPC3010 Kabelmodem
  • EPC3925 Modem-Router

Außer einem Software-Update gibt es laut Cisco keine Möglichkeit, das Problem zu umgehen. 

Praxistipp: Berufen Sie sich in einem Prozess darauf, dass der Abmahner zweifelsfrei nachweisen muss, dass nicht Dritte Zugriff auf Ihr Modem hatten. Auch Sie können sich im Fall der sekundären Darlegungslast darauf berufen, dass das vom ISP-Provider zur Verfügung gestellte Modem für Dritte missbräuchlich als Internet-Zugangspunkt verwendet werden kann. Es kann schließlich nicht von einem ohne IT-Kenntnisse ausgestatteten Durchschnittbürger erwartet werden, dass er sich regelmäßig Infos über die mangelhafte Sicherheit des ihm geliehenen Modem gibt und dann auch noch die Arbeit macht, seine Modem mit der neusten Firmware zu flashen.

Zwar wurden die Sicherheitslücken geschlossen, aber wer sagt, dass neue Sicherheitslücken künftig ausgeschlossen sind?

Eine ketzerische Frage in dem Zusammenhang: Ist die Gefahr, aufgrund von Sicherheitslücken bei der Hardware von Abmahnungs-Opfern auf Schadenersatz verklagt zu werden, vielleicht der Grund dafür, dass die ISP-Provider seit 2015 keine Kabel-Modem mehr selber ausliefern?

Dies führt zur Überlegung: Sende ein Schreiben an die ISP-Provider, in dem Du Dir im Falle der Niederlage vor Gericht den Regress gegen den ISP vorbehälst.

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