Prüfebene 5: Ist das Kabel-Modem
zweifelsfrei vor Zugriffen Dritter geschützt?
Stammt Ihr
Breitband-Modem beispielsweise von einem der großen ISP-Provider wie z.B. der
Unitymedia, wie in meinem Fall? Dann sind erhebliche Zweifel angebracht, dass
Ihr Datenverkehr vor dem Zugriff Dritter geschützt ist.
Ganz konkret sind
Sicherheitslücken folgender Modem-Modelle bekannt und wurden sogar vom
Hersteller Cisco bestätigt. Insgesamt sind neun verschiedene Modelle von der
Lücke betroffen:
Geräte der Baureihen EPC3212 und EPC3925 sind in Deutschland unter anderem bei Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW im Einsatz.
Geräte der Baureihen EPC3212 und EPC3925 sind in Deutschland unter anderem bei Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW im Einsatz.
- DPC3212 VoIP-Kabelmodem
- DPC3825 Modem-Router
- EPC3212 VoIP-Kabelmodem
- EPC3825 Modem-Router
- DPC3010 Kabelmodem
- DPC3925 Modem-Router
- DPQ3925 Modem-Router
- EPC3010 Kabelmodem
- EPC3925 Modem-Router
Außer einem
Software-Update gibt es laut Cisco keine Möglichkeit, das Problem zu umgehen.
Praxistipp: Berufen Sie sich in einem Prozess darauf, dass der Abmahner zweifelsfrei
nachweisen muss, dass nicht Dritte Zugriff auf Ihr Modem hatten. Auch Sie
können sich im Fall der sekundären Darlegungslast darauf berufen, dass das vom
ISP-Provider zur Verfügung gestellte Modem für Dritte missbräuchlich als
Internet-Zugangspunkt verwendet werden kann. Es kann schließlich nicht von
einem ohne IT-Kenntnisse ausgestatteten Durchschnittbürger erwartet werden,
dass er sich regelmäßig Infos über die mangelhafte Sicherheit des ihm
geliehenen Modem gibt und dann auch noch die Arbeit macht, seine Modem mit der
neusten Firmware zu flashen.
Zwar wurden die
Sicherheitslücken geschlossen, aber wer sagt, dass neue Sicherheitslücken
künftig ausgeschlossen sind?
Eine ketzerische Frage in
dem Zusammenhang: Ist die Gefahr, aufgrund von Sicherheitslücken bei der
Hardware von Abmahnungs-Opfern auf Schadenersatz verklagt zu werden, vielleicht
der Grund dafür, dass die ISP-Provider seit 2015 keine Kabel-Modem mehr selber
ausliefern?
Dies führt zur
Überlegung: Sende ein Schreiben an die ISP-Provider, in dem Du Dir im Falle der
Niederlage vor Gericht den Regress gegen den ISP vorbehälst.
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