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Sonntag, 1. März 2015

Erstes Fazit: Einzelfallbezogene Beweisführung wird meist aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt nicht durchgeführt!



Zwischenfazit: 
Die einzelfallbezogene Beweisführung ist für Gericht notwendig, wird aber meist aus wirtschaftlichen Gründen voraussichtlich nicht erbracht. 
Waldorf Frommer versucht mit den Nebelkerzen „Ipoque“, „100%“, „1:1“, „unknackbare Router“ etc. die IT-Seite von Abmahnungen schnell zu umschiffen, um möglichst schnell auf die Rechtsschine zu kommen.

Aber eben genau das, dürfen Abgemahnte wie auch Richter nicht zulassen, sondern müssen schon wenigstens fordern, dass IT-seitig eine saubere und vor allem Einzellfall bezogene Prüfung erfolgte, bevor überhaupt auf die sekundäre Darlegungslast eingegangen wird.

Am Ende des nun folgenden Prüfschemas solltest Du in der Lage sein, die Argumentation von Waldorf Frommer so erheblich zu erschüttern, das im Prozess der Richter erhebliche Zweifel an der „Beweisführung“ von Waldorf Frommer haben sollte.  

Das schöne: Wenn Waldorf Frommer nicht in der Lage ist, dies zu beweisen, dann kann Dir das Prüfschema im Prozess helfen, Deinen großen Auftritt zu haben und stichhaltig zu begründen, warum Du glaubst, dass sich ein Dritter Zugang zu Deinem Netzwerk verschafft hat und den in Frage stehenden Mißbrauch begangen haben kann. So wird die Darlegungslast zu einer Darlegungsshow!

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