Nachfolgend sehen Sie ein
Prüfschema, welche Anforderungen an eine Beweislast zu erfüllen sind, damit
zweifelsfrei! Punkt 1. überhaupt erfüllt wurde.
In der aktuellen Rechtspraxis
sind Amtsgerichte aber auch höher-instanzliche Gerichte meist überlastet und
noch von einem veralteten Stand der Technik ausgehend, so dass sie möglicher
Weise nicht im Blick haben, dass viele vermeintliche Beweise gar keine Beweise,
sondern allenfalls Indizien taugen bzw. oft der Gegenbeweis möglich ist.
Wichtige
Vorab-Überlegung:
Seit der Verabschiedung des
Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken 2013 ist der Streitwert einer
Abmahnung per Gerichtsurteil regelmäßig auf 1000 €, gedeckelt und das ist der
Best-Case für den Abmahner. Geben wir diesen Wert auf http://rvg.pentos.ag/ ein, so müssen Sie im
Fall der Niederlage „nur“ 261,80 € an den Anwalt der Gegenseite (sagen wir
z.B. Waldorf Frommer) überweisen.
Zusätzliche Auslagen und Kostenerstattung gem. VV7001, 7002 sowie VV7000 und
7003ff. lassen wir hier außen vor. Im Worst-Case für den Abmahner, wird nur ein
Schaden-Ersatz und damit Streitwert von nur 100€ angesetzt, und dies ist der
aktuelle Trend siehe Amtsgericht Kiel am 30.01.2015 unter Az. 120 C 155/14 oder auch
Amtsgericht Düsseldorf unter Az. 57
C 16445/13.
Nun, die Beweisführung
macht jedoch eine Menge Arbeit, die die 261,80€ Einnahmen schnell zu einem
Verlust für Waldorf Frommer werden lassen können. Daher ist es unwirtschaftlich, eine
einzelfallbezogene Beweissicherung zu erstellen. Vermutlich daher versucht Waldorf Frommer in ihren Abmahnschreiben ganz allgemein zu bleiben und erstellt ihre Schreiben
vermutlich „Textbaustein“-artig.
Du fragst mich, warum dennoch Waldorf Frommer
Abmahnungen schreibt, obwohl Verfahren wahrscheinlich unwirtschaftlich sind? Nun, das
Erlösmodell rechnet sich schon durch diejenigen, die direkt zahlen. Gerichtsverfahren
werden auch von den abmahnenden Kanzleien vermieden und nur in Einzelfällen
durchgeführt. Selbst bei dem Erfolg, den die Kanzleien vor den Gerichten
unverständlicherweise haben, verwundert es nicht weiter, dass in den meisten
Fällen die Rechteinhaber ihren Anspruch nicht bis zum Ende durch verfolgen,
wenn man sich den Profit ansieht, der mit nur einem einzigen Abmahnschreiben
gemacht wird, weil eben ein gewisser Prozentsatz der Abgemahnten sofort zahlt.
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