Seiten

Sonntag, 1. März 2015

Grundüberlegung (2/2): Zur Wirtschaftlichkeit von Abmahnungen



Nachfolgend sehen Sie ein Prüfschema, welche Anforderungen an eine Beweislast zu erfüllen sind, damit zweifelsfrei! Punkt 1. überhaupt erfüllt wurde. 
In der aktuellen Rechtspraxis sind Amtsgerichte aber auch höher-instanzliche Gerichte meist überlastet und noch von einem veralteten Stand der Technik ausgehend, so dass sie möglicher Weise nicht im Blick haben, dass viele vermeintliche Beweise gar keine Beweise, sondern allenfalls Indizien taugen bzw. oft der Gegenbeweis möglich ist.

Wichtige Vorab-Überlegung:
Seit der Verabschiedung des Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken 2013 ist der Streitwert einer Abmahnung per Gerichtsurteil regelmäßig auf 1000 €, gedeckelt und das ist der Best-Case für den Abmahner. Geben wir diesen Wert auf http://rvg.pentos.ag/ ein, so müssen Sie im Fall der Niederlage „nur“ 261,80 € an den Anwalt der Gegenseite (sagen wir z.B. Waldorf Frommer) überweisen. Zusätzliche Auslagen und Kostenerstattung gem. VV7001, 7002 sowie VV7000 und 7003ff. lassen wir hier außen vor. Im Worst-Case für den Abmahner, wird nur ein Schaden-Ersatz und damit Streitwert von nur 100€ angesetzt, und dies ist der aktuelle Trend siehe Amtsgericht Kiel am 30.01.2015 unter Az. 120 C 155/14 oder auch Amtsgericht Düsseldorf unter Az. 57 C 16445/13.
Nun, die Beweisführung macht jedoch eine Menge Arbeit, die die 261,80€ Einnahmen schnell zu einem Verlust für Waldorf Frommer werden lassen können. Daher ist es unwirtschaftlich, eine einzelfallbezogene Beweissicherung zu erstellen. Vermutlich daher versucht Waldorf Frommer in ihren Abmahnschreiben ganz allgemein zu bleiben und erstellt ihre Schreiben vermutlich „Textbaustein“-artig. 
Du fragst mich, warum dennoch Waldorf Frommer Abmahnungen schreibt, obwohl Verfahren wahrscheinlich unwirtschaftlich sind? Nun, das Erlösmodell rechnet sich schon durch diejenigen, die direkt zahlen. Gerichtsverfahren werden auch von den abmahnenden Kanzleien vermieden und nur in Einzelfällen durchgeführt. Selbst bei dem Erfolg, den die Kanzleien vor den Gerichten unverständlicherweise haben, verwundert es nicht weiter, dass in den meisten Fällen die Rechteinhaber ihren Anspruch nicht bis zum Ende durch verfolgen, wenn man sich den Profit ansieht, der mit nur einem einzigen Abmahnschreiben gemacht wird, weil eben ein gewisser Prozentsatz der Abgemahnten sofort zahlt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen